Krankheit, Unterrichtsbefreiung und Beurlaubung

Krankmeldung

  • Bitte rufen Sie bis spätestens um 07:45 Uhr in der Schule (Tel: 0841/305 40600) an und melden uns die Erkrankung Ihres Kindes. Sollte Ihr Kind im Ganztag sein und das Essen abbestellt werden müssen, ist eine Krankmeldung bis 07.30 Uhr erforderlich. Später eingehende Meldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Entschuldigungen über den Schulmanager nur in genehmigten Ausnahmefällen.
  • Für die ersten beiden Krankheitstage benötigen wir eine schriftliche Entschuldigung, ab dem 3. Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung. Diese muss am 3. Krankheitstag im Sekretariat abgegeben werden.

Hier können Sie einen Vordruck herunterladen und ausdrucken.

Das Gesundheitsamt Ingolstadt bittet um Ihre Mithilfe, Infektionsherde ansteckender Erkrankungen aufzudecken um ggf. Maßnahmen ergreifen zu können. Geben sie deshalb bei der Krankmeldung ihres Kindes bitte mit an, um welche Erkrankung es sich handelt. Auch vermeintlich harmlose Erkrankungen wie Fieber, Magen-Darm, … sollen weitergemeldet werden. Es werden dabei von uns keine Schülernamen weitergegeben. Lediglich eine Strichliste mit der Anzahl der jeweiligen Erkrankungsfälle wird gemeldet. Die komplette Auflistung der zu meldenden Krankheiten finden sie hier.

Unterrichtsbefreiung

Sollten Sie aus dringenden familiären Gründen eine Unterrichtsbefreiung benötigen, beantragen Sie diese bitte schriftlich über die Klassenleitung. Eine Beurlaubung für einen Tag genehmigt der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin. Beurlaubungen ab zwei Tagen müssen von der Schulleitung genehmigt werden.

Anträge auf Befreiung vom Unterricht direkt vor oder nach Ferien genehmigen wir nicht!

Die Schulpflicht geht bis zum letzten Schultag vor den Ferien und beginnt direkt danach wieder. Wer vorher die Schule verlässt, wird durch die Stadt Ingolstadt mit einem Bußgeld belegt!