Übertritt

Übertritt in den M-Zweig der Mittelschule

M-Zweig(M7, M8, M9) der Mittelschule

Nach § 7 MSO in der Fassung der 9. Auflage von 2021 gelten für die Aufnahme in die Mittlere Reife Klassen folgende Bedingungen:

➢ Notendurchschnitt von 2,66 (Jahrgangsstufe 6) bzw. 2,33 (Jahrgangsstufe 7 und 8) im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.

Anmeldung:

  • mit Zwischenzeugnis bis 27. März 2026
  • Werden die Übertrittsvoraussetzungen erst mit dem Jahreszeugnis erreicht, müssen die Eltern bis spätestens 07. August 2026 diesen Antrag auf Übertritt in den M-Zug stellen. Zu diesem Termin müssen auch die Anträge der Eltern für die Aufnahmeprüfung an der Schule eingehen. Die Schulen geben die Meldungen unmittelbar an die M-Standort-Schule ihres Schulverbundes weiter.

➢ Schüler, die den entsprechenden Notendurchschnitt nicht erreicht haben, können seit dem Schuljahr 2010/11 eine Aufnahmeprüfung für den M-Zug ablegen.

Der Zugang zum M-Zug ist also zusätzlich auch möglich, wenn die erforderlichen Notendurchschnitte im Jahreszeugnis erreicht werden.

Die Aufnahmeprüfung in die M7, M8 und M9 findet in der letzten vollen Sommerferienwoche im September statt. In Ingolstadt wird der Termin einheitlich festgelegt und durchgeführt:

• Termin folgt: Mathe
• Termin folgt: Deutsch 

• Termin folgt: Englisch

Durchführende Schule: wird bekannt gegeben

Die Aufnahmeprüfung findet zentral an einer ausgewählten Mittelschule mit M-Standort statt. Sie wird an dieser Schule erstellt und korrigiert.

M10 nach Quali

Für den Übertritt aus den 9. Regelklassen (nicht M9, hier gelten gesonderte Vorrückungsbestimmungen) in die M10 gelten die Bestimmungen des § 7 MSO.

Die Aufnahme in die M10 setzt den bestandenen qualifizierenden Mittelschulabschluss mit einem Durchschnitt von 2,33 in Deutsch, Mathematik und Englisch (ersatzweise Muttersprache) oder eine Aufnahmeprüfung voraus.

Anmeldetermin: folgt
Unter Vorlage des Qualizeugnisses ist am „Termin folgt“ von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr die Anmeldung an der Sir-William-Herschel-Mittelschule möglich.

Aufnahmeprüfung: Bei einem Qualidurchschnitt schlechter als 2,33 findet an den darauffolgenden Tagen die Aufnahmeprüfung statt. Der genaue Termin wird den Schülern bei der Anmeldung bereits mitgeteilt.

Schüler, die die M10 nicht erfolgreich beendet haben, können im Folgejahr nicht als externe Prüfungsteilnehmer die Prüfung wiederholen. Sie müssen Schüler einer Mittelschule sein, also die Klasse wiederholen, auch wenn sie dann u. U. im 13. Schulbesuchsjahr sind.

Anmeldung Vorbereitungsklasse VK1 (Mittelschule an der Pestalozzistraße )

Ein besonderes Modell zur Erreichung des mittleren Schulabschlusses ist das Modell der Vorbereitungs-klassen VK 1 und VK 2 (früher 9+2). Der Übertritt findet aus der Regelklasse 9 in die VK 1 statt. Dort wird im ersten Halbjahr der Stoff von M9 durchgenommen, im zweiten Halbjahr und in der VK 2 der Stoff von M10. Die Abschlussprüfung ist identisch zur Abschlussprüfung in M10.

Übertrittsvoraussetzungen: Die Aufnahme in die VK 1 erfordert einen Notendurchschnitt von 2,5 im gesamten Quali (Unterschied zur Aufnahme in M10!). Schüler, die die Aufnahmevoraussetzungen für M10 erfüllen, können nicht in die VK 1 aufgenommen werden.
Bei Vorliegen eines Migrationshintergrundes kann der Notendurchschnitt nach Absprache mit der Schulleitung der Gotthold-Ephraim-Lessing-MS auch 3,0 betragen, wenn das Nicht-Erreichen des Gesamtschnitts von 2,5 auf noch behebbare Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist (MSO §7 (5)).

Anmeldetermine: 

Die Voranmeldung muss im Zeitraum von 13.02. – 27.02.26 mit dem Anmeldeantrag an der Mittelschule Pestalotzzistraße stattfinden.

Die endgültige Anmeldung erfolgt am Montag, den 27.07.2026 von 08:00 bis 12.00 Uhr mit dem
Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an der Sir-William-Herschel-Mittelschule.

Übertritt in die Realschule

Aufgrund begrenzter Aufnahmeplätze findet die Voranmeldung in der Anmeldewoche vom 04. – 08.05.2026 statt.

Zur Anmeldung muss ein Termin vereinbart werden.

Folgende Unterlagen müssen zum Termin mitgebracht werden.

  • Anmeldeformular der jeweilgen Schule
  • Abfrage der Ersatzschulen
  • 2 Passbilder
  • letztes Zwischenzeugnis oder Notenübersicht
  • Kopie Geburtsurkunde oder Familioenstammbuch

Die Formulare finden sie auf den Homepages der jeweiuligen Schule.

Realschule Klasse 5 von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Für die Realschule benötigt die Schülerin / der Schüler im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittelschule in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.

Realschule Klasse 6 von der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule:
Für den Übertritt von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule in die Jahrgangsstufen 6 der Realschule: Im Jahreszeugnis der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Auch mit einem schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.

Übertritt in die 7., 8. und 9. Jahrgangsstufe
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis) bis 2,0 und bestandene Probezeit: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung).
In allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.

Übertritt in die Wirtschaftsschule

Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe (Vorklasse) der vierstufigen Wirtschaftsschule

Unmittelbare Aufnahme in die Vorklasse, wenn Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischen- oder im Jahreszeugnis. Zulassung zum Probeunterricht bei Erlaubnis zum Vorrücken, aber Mindestnotendurchschnitt nicht erreicht und im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 6. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5

Übertritt in die 7. Jahrgangsstufe der vierstufigen Wirtschaftsschule

Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis (alternativ durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar) oder im Jahreszeugnis

Übertritt in die 8. Jahrgangsstufe der dreistufigen Wirtschaftsschule
Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis (alternativ durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar) oder im Jahreszeugnis
 

Von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, von der Realschule oder vom Gymnasium
Vorrückungserlaubnis in die 8. Jahrgangsstufe oder im Jahreszeugnis der 7. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 8. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht kann ebenso eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Übertritt in die 8., 9. oder 10. Jahrgangsstufe der vierstufigen Wirtschaftsschule
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn im Zwischenzeugnis der Mittelschule der vorausgehenden Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule oder im Jahreszeugnis erreicht wird

– in die 10. Jahrgangsstufe
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule erreicht wurde und im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule  in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mind. 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erreicht wird

Übertritt ans Gymnasium

In diesem Jahr findet wieder eine zentrale gemeinsame Informationsveranstaltung aller Gymnasien statt.

Termin: Mittwoch, 28.01.2026, 18.00 Uhr, Festsaal des Stadttheaters Ingolstadt
Bitte beachten Sie die Meldungen in der Tageszeitung.

Die Anmeldung erfolgt an den staatlichen Gymnasien im Zeitraum vom Montag, 11. Mai, bis Mittwoch, 13. Mai 2026 sowie am 15. Mai 2026.

An den Gymnasien in Ingolstadt und am Zweckverbandsgymnasium Gaimersheim wurden alsHauptanmeldetage Montag, 11. Mai und Dienstag, 12. Mai 2026 festgelegt.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule in die 5. Klasse Gymnasium:
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule in die 6. Klasse Gymnasium:
Von der Mittelschule kann das Kind von der 5. in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder der Realschule wechseln. Der Wechsel in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.

Übertritt in die 7. und höhere Jahrgangsstufen

Von der 7. und höheren Klassen der Mittelschule bzw. R 6 in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung.