Übertritt in den M-Zweig der Mittelschule
M-Zweig(M7, M8, M9) der Mittelschule
➢ Notendurchschnitt von 2,66 (Jahrgangsstufe 6) bzw. 2,33 (Jahrgangsstufe 7 und 8) im Zwischenzeug-nis oder Jahreszeugnis aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
➢ Schüler, die den entsprechenden Notendurchschnitt nicht erreicht haben, können seit dem Schuljahr 2010/11 eine Aufnahmeprüfung für den M-Zug ablegen.
Der Zugang zum M-Zug ist also zusätzlich auch möglich, wenn die erforderlichen Notendurchschnitte im Jahreszeugnis erreicht werden.
Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, die nicht schon seit der 1. Grundschulklasse eine deutsche Grundschule besucht haben, gelten gesonderte Regelungen (vgl. §§ 6(2) und 7(1), MSO und § 31ff BaySchO).
Die Aufnahmeprüfung in die M7, M8 und M9 findet in der letzten vollen Sommerferienwoche im September statt. In Ingolstadt wird der Termin einheitlich festgelegt und durchgeführt:
• Mittwoch, 07.09.2022 um 09:00 Uhr: Mathematik • Donnerstag, 08.09.2022 um 09:00 Uhr: Deutsch • Freitag, 09.09.2022 um 09:00 Uhr: Englisch
Die Aufnahmeprüfung findet zentral an einer ausgewählten Mittelschule mit M-Standort statt. Sie wird an dieser Schule erstellt und korrigiert. Für das Jahr 2022 hat sich die Gebrüder-Asam-Mittelschule zum Abhalten der Aufnahmeprüfung bereiterklärt.
Eine Teilnahme an der Aufnahmeprüfung ist nur in den Fächern möglich, in denen eine Notenverbesserung erreicht werden kann. Die Erziehungsberechtigten entscheiden nach Beratung durch die Schule, in welchen Prüfungsfächern die Schülerinnen und Schüler an der Aufnahmeprüfung teilnehmen.
M10 nach Quali
Die Aufnahme in die M10 setzt den bestandenen qualifizierenden Mittelschulabschluss mit einem Durchschnitt von 2,33 in Deutsch, Mathematik und Englisch (ersatzweise Muttersprache) oder eine Aufnahmeprüfung voraus.
Anmeldetermin Aufnahmeprüfung: Montag, 24. Juli 2023 unter Vorlage des Quali-Zeugnisses ist am 24.07.2023 von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr an der Sir-William-Herschel-Mittelschule die Anmeldung möglich. Aufnahmeprüfung: Bei einem Qualidurchschnitt schlechter als 2,33 findet an den darauffolgenden Tagen die Aufnahmeprüfung statt. Der genaue Termin wird den Schülern bei der Anmeldung bereits mitgeteilt.
Schüler, die die M10 nicht erfolgreich beendet haben, können im Folgejahr nicht als externe Prüfungsteilnehmer die Prüfung wiederholen. Sie müssen Schüler einer Mittelschule sein, also die Klasse wiederholen, auch wenn sie dann u. U. im 13. Schulbesuchsjahr sind.
Anmeldung Vorbereitungsklasse VK1(Gotthold-Ephriam-Lessing-Mittelschule)
Ein besonderes Modell zur Erreichung des mittleren Schulabschlusses ist das Modell der Vorbereitungsklassen VK 1 und VK 2 (früher 9+2). Der Übertritt findet aus der Regelklasse 9 in die VK 1 statt. Dort wird im ersten Halbjahr der Stoff von M9 durchgenommen, im zweiten Halbjahr und in der VK 2 der Stoff von M10. Die Abschlussprüfung ist identisch zur Abschlussprüfung in M10.
Übertrittsvoraussetzungen: Die Aufnahme in die VK 1 erfordert einen Notendurchschnitt von 2,5 im gesamten Quali (Unterschied zur Aufnahme in M10!). Schüler, die die Aufnahmevoraussetzungen für M10 erfüllen, können nicht in die VK 1 aufgenommen werden. Bei Vorliegen eines Migrationshinter-grundes kann der Notendurchschnitt nach Absprache mit der Schulleitung der Gotth.-Ephraim-Lessing-MS auch 3,0 betragen, wenn das Nicht-Erreichen des Gesamtschnitts von 2,5 auf noch behebbare Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist (MSO §7 (5)).
- Durchschnitt im gesamten Quali 2,5 oder besser
- D, M, E möglichst keine Note schlechter als 3
- Englisch muss nicht als Prüfungsfach im Quali belegt worden sein
Anmeldetermin: Montag, 24. Juli 2023 Unter Vorlage des Quali-Zeugnisses ist am 24.07.2022 von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr an der Gotthold-Ephraim-Lessing-Mittelschule die Anmeldung möglich.
Übertritt in die Realschule
Realschule Klasse 5 von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:
Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 in den Fächern Deutsch und Mathematik mindestens einen Notendurchschnitt von 2,5.
Realschule Klasse 6 von der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule:
in die Jahrgangsstufen 6 der Realschule: Im Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Durchschnittsnote von mindestens 2,0 und bestandene Probezeit. Bei schlechteren Notendurchschnitt kann nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit ein Übertritt an die Realschule erfolgen.
Übertritt in die 7., 8. und 9. Jahrgangsstufe
Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch (Jahreszeugnis) bis 2,0 und bestandene Probezeit: Übertritt möglich (Entscheidung der Eltern nach Beratung).
In allen anderen Fällen: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung und Probezeit.
Übertritt in die Wirtschaftsschule
Von der Mittelschule
Übertritt in die 6. Jahrgangsstufe (Vorklasse) der vierstufigen Wirtschaftsschule
Unmittelbare Aufnahme in die Vorklasse, wenn Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischen- oder im Jahreszeugnis. Zulassung zum Probeunterricht bei Erlaubnis zum Vorrücken, aber Mindestnotendurchschnitt nicht erreicht und im Jahreszeugnis der 5. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 6. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5
Übertritt in die 7. Jahrgangsstufe der vierstufigen Wirtschaftsschule
Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis (alternativ durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar) oder im Jahreszeugnis
Übertritt in die 8. Jahrgangsstufe der dreistufigen Wirtschaftsschule
Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis (alternativ durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar) oder im Jahreszeugnis
Von der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, von der Realschule oder vom Gymnasium
Vorrückungserlaubnis in die 8. Jahrgangsstufe oder im Jahreszeugnis der 7. Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der 8. Jahrgangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4
Probeunterricht
Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht kann ebenso eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dreitägiger Probeunterricht mit schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik wird zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.
Übertritt in die 8., 9. oder 10. Jahrgangsstufe der vierstufigen Wirtschaftsschule
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn im Zwischenzeugnis der Mittelschule der vorausgehenden Jahrgangsstufe in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule oder im Jahreszeugnis erreicht wird
– in die 10. Jahrgangsstufe
Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit;
Aufnahmeprüfung entfällt, wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule erreicht wurde und im Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik eine Gesamtdurchschnittsnote von mind. 2,33 oder diese Durchschnittsnote durch eine Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erreicht wird.
Übertritt ans Gymnasium
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule in die 5. Klasse Gymnasium:
Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln. Für den Wechsel auf ein Gymnasium ist eine Durchschnittsnote im Jahreszeugnis von mindestens 2,0 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik erforderlich. In Härtefällen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch die Lehrerkonferenz. Für die Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen (z. B. Montessori-Schulen) findet ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht statt.
Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule in die 6. Klasse Gymnasium:
Von der Mittelschule kann das Kind von der 5. in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums oder der Realschule wechseln. Der Wechsel in die 6. Jahrgangsstufe des Gymnasiums ist nach einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung und Probezeit möglich.
Übertritt in die 7. und höhere Jahrgangsstufen
Von der 7. und höheren Klassen der Mittelschule bzw. R 6 in die nächsthöhere Klasse des Gymnasiums: Übertritt möglich nach bestandener Aufnahmeprüfung.